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Nach der Erlangung der allgemeinen Hochschulreife begann ich im Jahr 1996 mit dem Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, das ich im März 2001 mit dem erfolgreichen Abschluss des 1. Staatsexamens beendete. Während des Studiums beschäftigte ich mich insbesondere mit dem Fachgebiet Arbeitsrecht. Noch im selben Jahr folgte der Eintritt in das Referendariat bei dem Landgericht Münster, das im Jahr 2003 mit dem erfolgreichen Abschluss des 2. Staatsexamens seine Beendigung fand. Mitte 2001 nahm ich ferner die Bearbeitung meiner Dr.-Arbeit im Bereich Familienrecht in Angriff, die ich im Jahr 2004 beim juristischen Fachbereich der Universität Münster einreichte. Im Jahr 2004 nahm ich des weiteren an einem umfangreichen Insolvenzrechtsseminar, im Jahr 2005 ferner an einem umfassenden Arbeitsrechtsseminar im Sinne der Fachanwaltsordnung erfolgreich teil. Ferner nehme ich jährlich an diversen Fortbildungsseminaren teil. |